05.09.2017 - 13 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 05.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Überschreitung der GFZ um 19,80 m² = 0,21 für das Bauvorhaben auf dem Grundstück „Waldstraße 12“ zu.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“ zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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