31.08.2017 - 11 Satzung über die Straßenreinigung in der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Engljähringer gibt zu bedenken, dass eine zweiwöchentliche Straßenreinigung vollkommen ausreichend wäre. Herr Schättgen antwortet, dass je nach Bedarf weniger oder häufiger gefahren wird, abhängig von Verschmutzungsgrad. Im neu auszuschreibenden Vertrag wird das berücksichtigt.

 

Außerdem werden einige Straßen nicht vom Winterdienst gekehrt, was eine Umlegung der Gebühren auf alle Bürger zu Konflikten werden könnte. Herr Schättgen gibt zu bedenken, dass die Hauptstraßen von allen genutzt werden und die Nebenstraßen nur von den jeweils angrenzenden Anliegern.

 

-          §3 „..an den Bordsteinrand…“ soll geändert werden in „…an den Gehwegrand…“

-          §5 „Am Hünengrab“ soll mit aufgenommen werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss:


Die Gemeindevertretung beschließt, die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Aumühle (Straßenreinigungssatzung) ab dem 01.01.2018 in der vorliegenden Fassung zu erlassen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1405&TOLFDNR=23089&selfaction=print