05.12.2017 - 7 Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Selent aus dem Amt Hohe Elbgeest erläutert die vorliegenden Unterlagen.

 

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Beschluss

Empfehlung:

 

Der Finanzausschuss nimmt die zur Sitzung vorgelegte Gebührenkalkulation (Anlage 4) zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mehrstimmig, die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Aumühle ab dem 01.01.2018 in der vorliegenden Fassung zu erlassen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1408&TOLFDNR=26049&selfaction=print