11.10.2017 - 13 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

 

Statt der gem. B-Plan Nr. 2 zu pflanzenden 8 Ersatzbäume sind auf dem Grundstück drei Bäume neu zu pflanzen.

Begründung: Die Gartenfläche reicht für eine sinnvolle Pflanzung der vollen Anzahl von Ersatzbäumen nicht aus. Drei Bäume können jedoch dort gepflanzt werden. Für die übrigen fünf Bäume wird eine Befreiung erteilt. Die Rechtslage lässt die Durchführung von Ersatzpflanzungen außerhalb des B-Plan-Bereichs nicht zu. Im B-Plan gibt es keine anderen sinnvollen Standorte für Ersatzpflanzungen.

 

Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat der einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage