11.10.2017 - 14 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mi., 11.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der schiefe Wuchs der beantragten Bäume resultiert aus der früher vorhandenen Licht-Konkurrenz-Situation der beiden Bäume mit einem zwischenzeitlich gefällten Nachbarbaum. Daher stellt der Schiefwuchs für sich genommen auch keine Sicherheitsrelevanz dar. Für die Buche ist wegen des geringen Stammumfanges keine Genehmigung erforderlich.
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Eiche an der nördlichen Grenze des Grundstückes „Eichenweg 14“.
Für die gefällte Eiche ist gemäß dem Bebauungsplan eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 auf dem Grundstück „Eichenweg 14“ vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat zwei einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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445,3 kB
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778,8 kB
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