02.04.2014 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mi., 02.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1.
Es wird bzgl. der Gültigkeit von Bauplänen angefragt, ob die Bebauung eines kleinen Grundstücks an der Dora-Specht-Allee möglich ist, wenn die Baugenehmigung abgelaufen ist.
Der Vorsitzende verweist an Frau Gade-Müller vom Amt HEG oder an Frau Berger von der Bauaufsicht des Kreises.
Die Bestimmungen des Bebauungsplanes sind vermutlich nicht einzuhalten.
2.
Frage zum Bauantrag Bürgerstraße 18: Bei dem Eigentümer wurde von Seiten der Gemeinde angefragt, ob er sich eine andere Fassade vorstellen könne. Der Eigentümer teilt mit, vor einem Jahr sei bereits ein ähnlicher Antrag gestellt worden. In der Bürgerstraße befindet sich bereits ein rot verklinkertes Haus. Nach Ansicht des Eigentümers wird es dem Ansehen der Straße nicht schaden, wenn sein Haus rot verklinkert wird. Er bittet daher um Wohlwollen der Gemeinde.
Der Vorsitzende teilt mit, dass für die Bürgerstraße und weitere Bereiche die Aufstellung eines B-Planes beschlossen und eine Veränderungssperre für diesen Bereich erlassen wurde. Planungsziel ist, den Gebietscharakter, wie er Anfang der 50er Jahre entstanden ist, zu erhalten. Dies ist jedoch noch in der Diskussion. Derzeit sind die Fraktionen in der Findungsphase.
Dies wird auch ein Tagesordnungspunkt in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung sein.
Die gewollte zukünftige Gestaltung dürfe durch Einzelentscheidungen nicht unmöglich gemacht werden.
3.
Bezüglich der Bismarckallee 22 wird von Firma Pipping Immobilien im Auftrag der Eigentümerfamilie mitgeteilt, dass sich die Familie dagegen entschieden hat, auf dem Grundstück neu zu bauen. Daher wird angefragt, wie sich die Eigentümerin weiter verhalten soll, damit die Familie und auch die Interessenten zufrieden gestellt werden können. Es wird angefragt, ob parzelliert werden kann oder ein großes Baufenster geschaffen werden soll.
Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass der Aufstellungsbeschluss vor 3 Jahren beschlossen worden ist. Den Grundeigentümern wurde mitgeteilt, dass eine Überplanung beabsichtigt ist. Entsprechend der Gepflogenheiten ist der Eigentümer für die Übernahme der Planungskosten zuständig.
Auf der Tagesordnung ist heute die Beauftragung eines Planers vorgesehen. Der Ausschuss wird heute vermutlich einen Planer damit beauftragen, dort eine Überplanung vorzunehmen. Das Honorar richtet sich nach der HOAI. Die Eigentümer werden noch in die Gespräche mit einbezogen. Es soll alles zügig vorangehen. Im Laufe des Frühsommers/Sommers wird nach Rücksprache mit dem Planer vermutlich die Marschrichtung bekannt sein.
Die Eigentümerin, die heute auch anwesend ist, teilt mit, sie habe bei Herrn Giese um Mitteilung von Kontaktdaten von möglichen Planern gebeten und auf diese Anfrage nie eine Antwort erhalten.
Es wird weiter angefragt, wann mit einer Entscheidung, ob das Grundstück parzelliert werden soll, gerechnet werden kann.
Der Vorsitzende teilt mit, dass hierfür derzeit noch kein Zeitpunkt genannt werden kann. Im Sommer wird vermutlich eine Entscheidung erkennbar sein.
Es wird angefragt, wie die Eigentümerin Kenntnis von dem aktuellen Sachstand erlangen kann.
Der Vorsitzende verweist hierzu an Frau Gade-Müller vom Amt HEG.
Seitens der Eigentümerin wird angemerkt, dass es ein ungewöhnliches Verfahren sei, dass der Eigentümerin ein Planer vorgesetzt wird.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Verfahrensweise nicht ungewöhnlich sei. Die Vorgespräche seien 3 Jahre lang geführt worden. Im Juni laufe die 3-jährige Veränderungssperre ab. Daher habe das Amt dringend empfohlen, einen Beschluss zu fassen.
Die Vermittlerin der Firma Pipping Immobilien wird sich weiter um diese Angelegenheit kümmern, da die Eigentümerin beruflich viel unterwegs ist.
