23.01.2017 - 7 Antrag auf Fällung einer Linde auf dem Sportplatz

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Wortprotokoll

Die Gemeinde wird von Anliegern gebeten, die Linde, die am Ende des Sportplatzes steht, zu entfernen. Die Äste würden über die Grundstücksgrenze hinüber ragen und auch eine Hecke sei geschädigt worden.

 

§40(1) des Nachbarschaftsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein lautet:

 

„Der Anspruch auf Zurückschneiden ist ausgeschlossen, wenn die Anpflanzungen, über die nach diesem Gesetz zulässige Höhe oder den nach diesem Gesetz zulässigen Abstand hinausgewachsen sind und nicht bis zum Ablauf des zweiten darauf folgenden Kalenderjahres Klage auf Zurückschneiden erhoben worden ist.“

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Sicherheit der Gemeinde Dassendorf empfiehlt der Gemeindevertretung aufgrund von § 40(1) des Nachbarschaftsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein dem Wunsch der Anlieger, die Linde, die am Ende des Sportplatzes steht, zu entfernen, zu entsprechen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

5

Enthaltung(en):

2