17.10.2017 - 6 Info zum neuen Umsatzsteuerrecht

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Wortprotokoll

Herr Jäger vom Amt Hohe Elbgeest erläutert die Änderungen, die mit dem neuen Umsatzsteuerrecht ab dem 01.01.2021 auf die Gemeinden zukommen werden. Eine Zusammenfassung ist dem Protokoll beigefügt.

 

Hoheitliche Aufgaben der Gemeinden sind nicht von der Umsatzsteuer betroffen.

 

Die Verwaltung wird in der nächsten Zeit einige Punkte, wie zum Beispiel den Bauhof, Aumühle Wohltorf, genauer betrachten.

 

Der Ausschuss empfiehlt, das neue Umsatzsteuerrecht im Finanzausschuss anzusiedeln..