15.03.2018 - 8 Rückbau der Stauanlagen des Mühlenteichs
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 15.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Aufstau der Schwarzen Au wurde vor Jahrhunderten durchgeführt, damit dort ein Mühlenbetrieb gebaut und über 600 Jahre wirtschaftlich geführt werden konnte.
Die Mühle wurde bereits im Jahre 1350 erwähnt (Chronik Aumühle, Autor: Otto Prueß).
Der dadurch entstandene Mühlenteich war seitdem Kondensationspunkt weiterer Ansiedlungen und damit ein Zentrum der Entwicklung Aumühles.
Mit zunehmender Mobilität der Menschen (Eisenbahnbau) wurde dieser Bereich Anziehungs- und Anlaufpunkt für Erholungssuchende, Kurzurlauber, Naturfreunde und Wanderer.
Durch diese Funktion wurde der Mühlenteich zu einem wesentlichen stützenden Element der dortigen Gastronomie sowie der örtlichen Wirtschaft allgemein.
Der Mühlenteich wurde – später gemeinsam mit dem Bismarckturm – zu dem Wahrzeichen der Gemeinde Aumühle.
Der Mühlenteich ist aus den genannten Gründen unverzichtbar. Die Gemeinde Aumühle erwartet, dass im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums gem. Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland der über Jahrhunderte angestammte Zustand wiederhergestellt wird.
Er ist ein wesentlicher Bestandteil des Ortsbildes. Eine Studie für die weitere Entwicklung des Ortsbildes dieses Bereiches ist in Auftrag gegeben.
Außerdem sind die ökologischen Belange für Fauna und Flora noch nicht untersucht und die Folgen sind nicht absehbar. Es ist ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft.
Der Antrag auf Rückbau der Stauanlagen des Mühlenteichs wird daher abgelehnt.
