27.05.2014 - 11 Bericht der Arbeitsgrupp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Di., 27.05.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr von Wedel berichtet, die Abrechnungen der KiTas sowie des TuS seien geprüft worden.
Die Summen, die in den Abrechnungen der KiTas (Montessori, Agilo und Kirche) eingetragen waren, waren ordnungsgemäß.
Es waren noch Fragen zu den Rückstellungen, die die Agilo gGmbH als Kosten aufgeführt hat, zu klären. Diese Kosten sind im Zuge der Belüftungsanlage jedoch nun nicht mehr kritisch; die Rückstellungen sind nun aufgelöst.
Die Abrechnungen von Montessori-Kinderhaus und Kirche waren in Ordnung.
Bezüglich der Abrechnung des TuS wurde länger verhandelt. Für die Prüfung wurde ein Wirtschaftsprüfer beauftragt. Es waren einige kleine Punkte vorhanden, über deren Rechtmäßigkeit diskutiert werden musste.
Die Reparaturen wurden immer in den Nutzungsvertrag gerecht. Dies ist zwar grundsätzlich richtig, es gibt jedoch zwei Einnahmequellen, nämlich die Pacht und die Wohnung, die vermietet ist. Sofern Investitionen im Pachtbereich anfallen, trägt der TuS diese Kosten. Es wurden jedoch auch Kosten, welche die Wohnung betrafen, in den Pachtbereich mit eingerechnet worden.
Auf Grund dessen gibt es nun eine Abmachung, dass die Reparaturen aufgeschlüsselt und den drei Kostenträgern entsprechend zugeordnet werden.
Das Jahr 2012 läuft für den TuS mit einem Defizit von rund 12.000,00 Euro aus.
Die Abrechnung der jeweiligen Träger ist ordnungsgemäß erfolgt.
Die Gemeindevertretung soll dies zur Kenntnis nehmen.
Herr Leddin teilt den Vorschlag mit, dass die Rechnungsprüfung künftig nicht mehr von der 5er-Arbeitsgruppe, sondern ebenfalls vom Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung übernommen werden könnte. Dies ist bereits im Personal- und Koordinierungsausschuss angesprochen worden.
Die Hintergründe für diesen Vorschlag werden erläutert. Sollte dies so durchgeführt werden, muss über die Besetzung des Ausschusses diskutiert werden.
Zunächst muss jedoch überprüft werden, ob dieser Vorschlag eine Änderung der Satzung zur Folge hätte.
