04.06.2014 - 8 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mi., 04.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:06
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mylius informiert, dass vorsorglich der bisherige Verfahrensablauf überprüft und für korrekt befunden wurde.
Herr Kühl vom BSK Mölln wertet die Einwohnerversammlung aus und berichtet, dass seiner Einschätzung nach durch die Bürger kein Interesse an einer inneren Verdichtung im Bereich zwischen Großer Straße und Billeweg besteht.
Herr Mylius erkundigt sich über die Möglichkeit der Errichtung eines zweiten Hauses im inneren Teil dieses Bereiches: dies könnte möglich sein. Es bestehen jedoch Bedenken, dass nicht genügend Licht auf die jeweils benachbarten Häuser und Grundstücke fällt, wenn zusätzliche Häuser mit der möglichen Maximalhöhe errichtet werden. Unter dem gesetzlichen Aspekt wäre auch dann die Belichtung vermutlich ausreichend.
Die Wohnbaufläche der Grundstücke ist ungefähr 1000 m². Die Abstände sind 6 m zum Nachbarhaus und 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze.
Folgende textlichen Änderungen sollen erfolgen:
- Punkt 2: Streichung von „untergeordnete Anbauten“
- Punkt 3.2.: „Bei bestehenden Gebäuden kann bei Umbauten die vorgeschriebene Dachneigung des bestehenden Gebäudes wieder errichtet bzw. übernommen werden.
- Punkt 6: Es soll ein Verweis auf die momentan gültige DIN 18720 in die Begründung aufgenommen werden.
- Es soll pro Grundstück nur eine Grundstückszufahrt zulässig sein.
Das Ausgleichsgebiet befindet sich im Rülauer Horst bei Schwarzenbek
Die o.g. Änderungen sollen bis zur nächsten Gemeindevertretung eingearbeitet werden.
Beschluss
Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Billenkamp“ mit den Straßenzügen „Bergstraße“, „Große Straße“, „Ellerhorst“, „Billeweg“, „Bleicherstraße“, „Mittelweg“, „Gärtnerstraße“, „Kurze Straße“, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat der Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren Herr Westphalen und Bürgermeister Giese von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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944,9 kB
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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