04.06.2014 - 9 Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet: "Billenkamp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden:

 

Gebiet Billeweg/ Ellerhorst/ Große Straße/ Zum Wiesengrund:             

 

-          Um in der Mitte möglichst viel grüne Fläche zu haben, werden die Baufenster auf eine Länge reduziert, in der es noch möglich ist, das vorhandene Wohnhaus mit eventuellen Anbauten zu erweitern. Die Errichtung von weiteren Häusern auf den einzelnen Grundstücken ist künftig nicht möglich.

-          Baufenster am Billeweg sollen an die Länge im Ellerhorst angepasst werden.

-          Baufenster in der Großen Straße sollen an die Länge der Baufenster auf der anderen Straßenseite angepasst werden. Hiermit soll ein Bestandschutz bereits vorhandener überstehender Häuser gewährleistet werden.

-          Baufenster der zum Wiesengrund gelegenen Grundstücke sollen an die Länge der Großen Straße angepasst werden.

Die Grundflächenzahl soll durch Herrn Kühl für alle Baufenster geprüft werden. Es soll verhindert werden, dass durch Zukauf von Grundstückteilen übermäßig große Bauten auf den Grundstücken errichtet werden können.

 

Grasweg 3:

-          Es soll keine maximale Anzahl der Wohnungen festgelegt werden

-          Es wird eine Anordnung des Baufensters etwas mittig quer zum Grundstück  erfolgen.

Kulturdenkmal Grasweg 5:

-          Es soll keine maximale Anzahl der Wohnungen festgelegt werden.

-          Es wird eine Begrenzung des Baufensters auf Höhe der alten Begrenzung erfolgen.

Die o.g. Änderungen sollen bis zur nächsten Gemeindevertretung eingearbeitet werden.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet: „Billenkamp mit den Straßenzügen „Bergstraße“, „Große Straße“, „Ellerhorst“, „Billeweg“, „Steinstraße“, „Bleicherstraße“, „Mittelweg“, „Grasweg“, „Gärtnerstraße“, „Kurze Straße“ hat die Gemeindevertretung, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet: „Billenkamp“ mit den Straßenzügen „Bergstraße“, „Große Straße“, „Ellerhorst“, „Billeweg“, „Steinstraße“, „Bleicherstraße“, „Mittelweg“, „Grasweg“, „Gärtnerstraße“, „Kurze Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich für die Dauer eines Monats auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Westphalen und Bürgermeister Giese von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

5

 

Ja-Stimme(n):

5

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=179&TOLFDNR=1322&selfaction=print