10.01.2018 - 8 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:
1. Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB / § 4 (2) BauGB) des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aumühle, für das Gebiet „Turnierplatz“ (Flurstück 60/2 der Flur 47, der Gemarkung Sachsenwald), abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

1.1 Berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Abwägungstabelle, die Bestandteil des Beschlusseses ist.

 

1.2 Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben; aber keine Anregungen vorgetragen:

 

-Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden

-NABU

-Handwerkskammer Lübeck

-Industrie- und Handelskammer Lübeck

-Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

-Landeskriminalamt S-H

-Schleswig-Holstein Netz AG

-Hamburg Wasser

-Deutsche Telekom Technik

-GM.SH

-GUV Schwarze Au-Amelungsbach

-Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

-Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH)

-Kabel Deutschland GmbH

-Stadt Reinbek

-TenneT TSO GmbH

-e-werk Sachsenwald GmbH

-Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG

-Hamburger Verkehrsbund GmbH

-Archäologisches Landesamt S-H

 

Die Bürger und die Träger öffentlicher Belange haben bereits die Abwägungsergebnisse nach dem vorherigen abschließenden Beschluss vom 14.07.2016 erhalten. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, und deren Abwägung sich durch den neuen Beschluss verändert hat, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachun anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung in Internet unter der Adresse www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung / Flächennutzungspläne eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage