10.01.2018 - 16 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Wortprotokoll

Die vorhandene Hecke ist abgängig.

Es soll eine neue Trockenmauer mit einer weißen Rosenhecke errichtet werden.

Gesamthöhe 1.50 Meter.

 

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Beschluss

Beschluss:
 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für den Befreiungsantrag für die Entfernung einer geschützten Hecke und der Neuanlage einer Trockenmauer mit Rosenhecke auf dem Grundstück „Waldstraße 1“ und dem benachbarten unbebauten Flurstück 1106/50.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Neuanlage einer Trockenmauer mit Rosenhecke auf dem Grundstück „Waldstraße 1“ und dem benachbarten unbebauten Flurstück 1106/50 zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

5

Nein-Stimme(n):

1

Enthaltung(en):

0

 

 

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