25.04.2018 - 7 Wartungsverträge für Feuerwehrfahrzeuge der Fre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung übergibt Wehrführer Zeuner das Wort.

 

Wehrführer Zeuner erläutert:

Die derzeit durchgeführten regelmäßigen Wartungen durch Fa. MAN betreffen nur das Fahrgestell.

Die Wartung der mobilen Ausstattung erfolgt ehrenamtlich durch die Feuerwehrzentrale.

Die hier vorliegenden Verträge regeln die Wartung der Aufbauten und Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge.

Es ist vertraglich ein zweijähriger Wartungszeitraum vorgesehen.

 

Bürgermeisterin Falkenberg teilt mit, dass der Wartungsvertrag für die Rolltore der Garage bereits von ihr im Rahmen ihrer Ermächtigung nach Hauptsatzung unterzeichnet wurde.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin, die vorgelegten Wartungsverträge über die aufgeführten Feuerwehrfahrzeuge (HLF 20/16 und LF20AT) abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimme(n):

15

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1842&TOLFDNR=29967&selfaction=print