26.09.2018 - 14 Verzicht auf Weiterverfolgung von Forderungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mi., 26.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Ingrid Püst
Beschluss
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, von Amts wegen die Weiterverfolgung von Forderungen bis zu 10.000,00 Euro einzustellen, wenn feststeht, dass die Einziehung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin oder des Schuldners oder aus anderen Gründen wie dauernde Zahlungsunfähigkeit, Tod des Schuldners ohne Erbmasse, die Kosten der Weiterverfolgung außer Verhältnis zur Höhe der Forderungen stehen oder rechtskräftige endgültige Rechtsschuldbefreiung nach Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren für diese vom Insolvenzverfahren erfasste Forderung dauernd ohne Erfolg bleiben wird. Schulden nach Stichtag Insolvenzeröffnung fallen nie unter Restschuldbefreiung.
Über diese Fälle ist der Gemeindevertretung zu berichten.
