08.07.2014 - 9 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

1.

Der Vorsitzende teilt mit, im Amt Dassendorf seien klare Regelungen getroffen worden, wie Bauanträge zu behandeln sind.

Alle Anträge müssen auf der ursprünglichen Tagesordnung stehen. Dringlichkeitsanträge sind nicht zulässig.

Da die Tagesordnung ca. 10 Tage vorher versandt wird, muss ein Bauantrag 14 Tage vor der Bauausschusssitzung beim Amt in Dassendorf eingegangen sein. Im Ausnahmefall können es auch lediglich 12 Tage sein. Danach kann kein Bauantrag mehr auf die Tagesordnung genommen werden.

Diese Regularien sind nun im Amt HEG eingeführt worden.

 

2.

Die Kirchengemeinde ist Bauherr und Betreiber der neuen Kita-Gruppe und hat die Besonderheit zu berücksichtigen, dass eine Betriebserlaubnis vom Kreis notwendig ist. Die Betriebserlaubnis soll zeitnah vorliegen, da es am 01.08. losgehen soll..