08.07.2014 - 8 Befristeter Nutzungsänderungsantrag Klassenraum...

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Schule befindet sich im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 11. Für diesen Bereich ist auch eine Veränderungssperre erlassen.

 

Für die Aufstellung des Bauwagens des Waldkindergartens müssen erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich des „Turnierplatzes“ notwendig.

 

Für die Übergangszeit soll ein Klassenraum der Grundschule als Notunterkunft genutzt werden. Diese Notunterkunft wird nur bei schlechten Wetterbedingungen benötigt. Der Klassenraum wird am Nachmittag weiter der Schule zur Verfügung stehen und ab 13:00 Uhr für die Hausaufgabenbetreuung genutzt.

 

Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum befristeten Nutzungsänderungsantrag eines Klassenraumes der Schule für die Unterbringung des Waldkindergartens für die Zeit von 07:00-13:00 Uhr. Die Befristung soll bis zum 31. Oktober 2015 gelten.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, eine Ausnahme von der Veränderungssperre für die befristete Umnutzung eines Klassenraumes der Grundschule zur Unterbringung des Waldkindergartens für die Zeit von 07:00-13:00 Uhr zu erteilen. Die Befristung soll bis zum 31. Oktober 2015 gelten.
 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=198&TOLFDNR=2365&selfaction=print