16.05.2018 - 8 B-Plan Nr. 11a

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Wortprotokoll

Das Lärmschutzgutachten liegt seit heute vor.

Das Gutachten sagt u.a. aus, dass Kinderlärm nicht als Lärm gewertet wird.

Ein technischer Lärmschutz muss nicht vorgesehen werden.

Evtl. sollte ein Lärmschutz durch Schutzbepflanzungen (dicht und gepflegt) stattfinden, damit die betroffenen Anlieger sich dort subjektiv besser fühlen.
 

Der B-Plan kann somit weiterverfolgt werden.

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2000&TOLFDNR=30135&selfaction=print