19.06.2018 - 7 Verpflichtung und Amtseinführung der Mitglieder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter werden vom Bürgermeister durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und zur Verschwiegenheit verpflichtet und in ihre Tätigkeiten eingeführt.

 

Gleichzeitig wird allen anwesenden Gemeindevertretern ein Merkblatt zur Verpflichtung von Gemeindevertretern ausgehändigt.

 

 

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