29.05.2018 - 7 Private Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die stellv. Planungsausschuss-Vorsitzende hat telefonisch über Frau Birkholz von Herrn Berscheid erfahren, dass es im Bebauungsplan 8 für einzelne Grundstücke eine Abweichung zur im Bebauungsplan allgemein gültigen Festsetzung „Maximal 2 Wohneinheiten“ gibt.

Für die Mitglieder des Planungsausschusses ist diese Abweichung nicht erkennbar. Deshalb wird zum Beschluss ein Nachweis gefordert.

Die Antragsteller waren anwesend.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, die Genehmigung nach der „Erhaltungssatzung“ (TEIL B – TEXT Punkt 1.00) für den teilweisen Ausbau der Stallanlage zu 2 Wohnungen auf dem Grundstück „Bundesstraße 10“, vorbehaltlich des Nachweises der Ausnahmegenehmigung bezüglich der Festsetzung der Höchstgrenze der Wohneinheiten für dieses Grundstück, zu erteilen.

 

Für die Gestaltung des Daches setzt der Planungsausschuss rechteckige stehende Fenster oder Dachflächenfenster gemäß der Vorgaben des Bebauungsplanes fest.

 

Zu beachten sind auch eine ausreichende Anzahl der Parkplätze und die Einhaltung der GRZ.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

4

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

2