05.07.2018 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenhei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 05.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt nach § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Wohnhauses auf dem Grundstück „Kuhkoppel 7“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück „Kuhkoppel 7“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück „Kuhkoppel 7“ nach § 14 Abs. 2 BauGB unter folgenden Bedingungen in Aussicht:
- der Carport muss einen Mindestabstand von 1,5 m zur seitlichen Grundstücksgrenze einhalten
- keine Überbauung des Wurzel- & Kronenbereiches von Baum Nr. 2 zulässig
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Bestandshauses und Neubau eines auf dem Grundstück „Kuhkoppel 7“ zu erteilen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag zur Fällung folgender Bäume in Aussicht:
- Baum 1: 4x Ja
- Baum 2: 2x Ja / 2x Nein
- Baum 3: 3x Ja / 1x Nein
- Baum 4: 3x Ja / 1x Nein
Bis auf den Baum Nr. 1 (Baum in der Zufahrt) dürfen alle Bäume erst nach Erteilung einer Baugenehmigung gefällt werden.
Für die gefällten Bäume ist eine Ersatzanpflanzungen gemäß dem jetzigen Bebauungsplan Nr. 2 „Kuhkoppel“ vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzanpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engeljähringer, Hrr Johannssen, Herr Bastian von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
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