30.08.2018 - 10 Oberflächenentwässerung (OFW...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 30.08.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Eine Befahrung der Oberflächenwasserkanäle in allen Straßen mit einer Kamera muss bis Ende 2019 erfolgt sein. Hierzu zählen auch die Anschlussleitungen zu und auf den Grundstücken der Anlieger, soweit vorhanden. Dazu gibt es ein hydraulisches Gutachten, welches Anpassungen an den Querschnitten der Leitungen vorschlägt, da diese nicht dem Wasseraufkommen und den vorherigen und nachfolgenden Leitungsquerschnitten entsprechend ausgeführt sind. Dadurch kommt es zu Überflutungen bei Starkregen.
Der Umweltausschuss spricht sich dafür aus, zur kommenden Sitzung den zuständigen Sachbearbeiter oder eine sachkundige Vertretung aus dem Amt Hohe Elbgeest einzuladen, um über die Dringlichkeit der Projekte zur Oberflächenentwässerung und mögliche Aufteilung auf mehrere Haushaltsjahre und die damit einhergehenden Risiken und Chancen zu diskutieren, damit dann ein sinnvoller Beschluss gefasst werden kann.
