16.08.2018 - 15 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss 1:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer maximalen Firsthöhe von 12,86 m, bezogen auf die natürliche Geländeoberfläche im Mittel an den Gebäudeaußenwänden des Gebäudes für das Grundstück „Bismarckallee 15c“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“ für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer maximalen Firsthöhe von 12,86 m, bezogen auf die natürliche Geländeoberfläche im Mittel an den Gebäudeaußenwänden des Gebäudes, für das Grundstück „Bismarckallee 15c“ zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

7

Enthaltung(en):

0

 

Beschluss 2:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beantragt nach § 15 Abs. 1 BauGB eine Zurückstellung der Entscheidung der Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer maximalen Firsthöhe von 12,86 m, bezogen auf die natürliche Geländeoberfläche im Mittel an den Gebäudeaußenwänden des Gebäudes für das Grundstück "Bismarckallee 15c".

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage