16.08.2018 - 18 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 16.08.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt nach § 14 Abs. 1 BauGB für den Abbruch des Bestandshauses auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“ die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Bestandshauses auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“ zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 5 |
Ja-Stimme(n): | 4 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 1 |
Beschluss 2:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt nach § 14 Abs. 1 BauGB für die Grundstücksteilung des Grundstückes „Sachsenwaldstraße 39“ in zwei gleich große Hälften von ca. 1.800 m² die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“.
Die beantragte Zufahrt zum Baufeld A entlang der östlichen Grundstücksgrenze ist nicht zulässig, da diese die Laubbäume an der östlichen Grundstücksgrenze nachhaltig schädigen würde.
Stattdessen ist der heute bestehende Verlauf der Grundstückszufahrt beizubehalten und bis zum Baufeld A zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 5 |
Ja-Stimme(n): | 4 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 1 |
Beschluss 3a:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt nach § 14 Abs. 1 BauGB für die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses im Baufeld A (18 m x 16 m) auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“ die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 5 |
Ja-Stimme(n): | 4 |
Nein-Stimme(n): | 1 |
Enthaltung(en): | 0 |
Für die Errichtung des Wohnhauses A wird das gemeindliche Einvernehmen zur Fällung folgender Bäume in Aussicht gestellt: (In Klammern wird das Abstimmungsergebnis dargestellt, stimmberechtigt sind 5 Personen.) | |
Nr. 1 - Birke – Stammdurchmesser 0,3 m (3x ja / 2x nein)
Nr. 2 - Birke – Stammdurchmesser 0,3 m (3x ja / 2x nein)
Nr. 3 - Birke – Stammdurchmesser 0,25 m (3x ja / 2x nein)
Nr. 4 - Birke – Stammdurchmesser 0,3 m (3x ja / 2x nein)
Nr. 5 - Erle – Stammdurchmesser 0,3 m (4x ja / 1x nein)
Nr. 6 – Baumgruppe Birken – Stammdurchmesser 0,4 – 0,6 m (4x ja / 1x Enthaltung)
Nr. 7 - Birke – Stammdurchmesser 0,3 m (4x ja / 1x nein)
Nr. 8 - Birke – Stammdurchmesser 0,5 m (4x ja / 1x nein)
Die Bäume dürfen erst nach Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden. Für die Bäume, die nicht innerhalb des Baufeldes stehen, ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzanpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle.
Die GRZ darf maximal 0,15 betragen und die GFZ 0,2. Bei der Berechnung der GFZ ist die bisherige Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 2 zu beachten. Die übrigen Festsetzungen den Bebauungsplanes Nr. 2 sind einzuhalten.
Beschluss 3b:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt nach § 14 Abs. 1 BauGB für die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses im Baufeld B (18 m x 16 m) auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“ die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 5 |
Ja-Stimme(n): | 5 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Für die Errichtung des Wohnhauses B wird das gemeindliche Einvernehmen zur Fällung folgender Bäume in Aussicht gestellt:
(In Klammern wird das Abstimmungsergebnis dargestellt, stimmberechtigt sind 5 Personen.)
Nr. 9 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,6 m (4x ja / 1x Enthaltung)
Nr. 10 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,6 m (4x ja / 1x Enthaltung)
Nr. 11 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,7 m (4x ja / 1x Enthaltung)
Nr. 12– Kiefer – Stammdurchmesser 0,6 m (3x ja / 1x Enthaltung / 1x nein)
Nr. 13 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,6 m (3x ja / 1x Enthaltung / 1x nein)
Nr. 14 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,5 m (2x ja / 3x nein)
Nr. 15 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,5 m (2x ja / 3x nein)
Nr. 16 – Tanne – Stammdurchmesser 0,2 m (3x ja / 1x Enthaltung / 1x nein)
Nr. 17 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,6 m (4x ja / 1x Enthaltung)
Nr. 18 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,5 m (2x ja / 3x nein)
Nr. 19 – Buche – Stammdurchmesser 0,7 m (4x ja / 1x nein)
Nr. 20 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,6 m (2x ja / 2x nein / 1x Enthaltung)
Nr. 21 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,7 m (5x ja)
Nr. 22 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,7 m (5x ja)
Nr. 23 – Kiefer – Stammdurchmesser 0,7 m (5x ja)
Die Bäume dürfen erst nach Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden. Für die Bäume die nicht innerhalb des Baufeldes oder unmittelbar am Baufeld stehen, ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzanpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle.
Die GRZ darf maximal 0,15 betragen und die GFZ 0,2. Bei der Berechnung der GFZ ist die bisherige Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 2 zu beachten. Die übrigen Festsetzungen den Bebauungsplanes Nr. 2 sind einzuhalten.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
304,8 kB
|
