20.09.2018 - 8 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Neubau eines Wohnhauses, einer Doppelgarage mit Geräteschuppen sowie eines Gewächshauses für das Grundstück „Börnsener Straße 32“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für den Befreiungsantrag zur Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße auf 1.212 m² für das Grundstück „Börnsener Straße 32“.

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für den Abbruch des Wohnhauses auf dem Grundstück „Börnsener Straße 32“ zu erteilen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für den Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, einer Doppelgarage mit Geräteschuppen sowie eines Gewächshauses für das Grundstück „Börnsener Straße 32“ zu erteilen.
 

  1. Hinweis:

Für die spätere Errichtung einer Einfriedung mit einer Maximalhöhe von 1,50 m ist die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ bei der Gemeinde Aumühle zu beantragen.

 

  1. Hinweis:

Die Gehwegüberfahrt darf maximal 4 m breit sein.

 

  1. Hinweis:

Gemäß B-Plan ist eine Stellplatzfläche von bis zu 30 m² zulässig.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2134&TOLFDNR=32574&selfaction=print