29.11.2018 - 13 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Wortprotokoll

Es wird darüber diskutiert, welcher Oberflächenbelag genutzt werden kann, um den Baum nicht zu schädigen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Veränderung des Oberflächenbelages der bestehenden Zufahrt für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 23“ zu erteilen.

 

Begründung: Der Bauausschuss erachtet die vorgeschlagene Bauweise für nicht dauerhaft luft- und wasserdurchlässig. Der Bauausschuss bittet den Antragsteller, eine Neuplanung in Abstimmung mit einem ÖBV Sachverständigen vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

7

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2180&TOLFDNR=34794&selfaction=print