29.11.2018 - 14 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 14.
Begründung:
- Beantragt wurde eine unüblich große Bautiefe.
- Es gibt in der näheren Umgebung keine rückwärtige Bebauung in 2. Reihe.
- Das Grundstück Sachsenwaldstr.8, auf dem eine ehemalige Garage zu Wohnraum umgenutzt wurde, zählt nicht zur näheren Umgebung der Sachsenwaldstr 23. Beide Grundstücke sind durch die Bebauung „Mortangeweg“ voneinander räumlich getrennt.
- Die vorhandene Bebauung des rund 1000 m² großen Grundstückes mit einen Haus mit 2 Wohneinheiten hat eine vorhandene GFZ von ca 0,2 und und GRZ von 0,12. Die beantragte Errichtung eines zweiten Gebäudes mit 1 oder 2 Wohneinheiten würde mit einer GFZ von ca. 0,45 und einer GRZ von ca. 0,3 deutlich über den Werten der näheren Umgebung liegen.
Hinweis:
Die Gemeinde wird in dem künftigen B-Plan 11 keinen zweiten Baukörper zulassen. Ein (gegenüber der ersten Planung deutlich reduziertes) Baufenster soll jedoch Anbauten an das Bestandsgebäude bzw. den Ersatz des Bestandgebäudes durch ein Gebäude ähnlicher Größe und Kubatur ermöglichen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren Herr Suhk und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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648,7 kB
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