25.02.2019 - 8 Haushaltssatzung nebst -plan 2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Weber erläutert die Vorlage und geht insbesondere auf den Verwaltungshaushalt und die Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze ein.

 

Frau Bürgermeisterin Falkenberg nennt einige im Vermögenshaushalt geplanten Investitionsprojekte: Skateranlage, LED-Umrüstung der Flutlichtanlage, Oberflächenentwässerung Hauskoppel, Regenrückhaltebecken sowie Aufsitzmäher und Fahrzeuge für den Bauhof. Sie weist darauf hin, dass die Umsetzung dieser Projekte zu gegebener Zeit von der Gemeinde zu beraten sein wird.

 

Frau Bürgermeisterin Falkenberg erläutert, dass im Stellenplan 14,38 Stellen ausgewiesen sind. Insgesamt sind 25 Beschäftigte bei der Gemeinde angestellt.

 

Frau Brunnert fragt nach, ob die Grund- und Gewerbesteuereinnahmen zu 100 % der Gemeinde zuzurechnen sind.

 

Herr Weber erklärt, dass die Grundsteuereinnahmen zu 100 % an die Gemeinde gehen, die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, jedoch nur zu etwa 30 %. Das hängt mit der Gewerbesteuerumlage zusammen.

 

Frau Brunnert merkt an, dass die Hebesatzerhöhungen nicht transparent sind und bisher niemand informiert wurde.

 

Frau Bürgermeisterin Falkenberg erläutert, dass die Hebesätze im Finanzausschuss ausführlich beraten wurden. Eine Information an die Einwohner/innen kann erst erfolgen, wenn die Hebesatzerhöhungen auch von der Gemeindevertretung beschlossen wurden.

 

Frau Bürgermeisterin Falkenberg weist darauf hin, dass anders als im Entwurf für den Finanzausschuss in dem hier vorliegenden Entwurf das bestehende Darlehen der zentralen Wasserversorgung in Höhe von 47.600 € aufgelöst wurde, da dieses vollständig zum Ende Februar getilgt wird.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung nebst -Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2019 zu erlassen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

17

Ja-Stimme(n):

16

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2221&TOLFDNR=37258&selfaction=print