02.04.2019 - 6 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dassendorf
- Datum:
- Di., 02.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 1.4 für das Gebiet "Westlich Kreuzhornweg - Am Nienhegen, Hinterste Koppel, Quellenweg, Götenweg, Wulersweg, Grenzwall, Buchenweg“ soll durch die 3. vereinfachte Änderung in einem Teilbereich geändert werden.
Planungsziel ist die Änderung einer bisher öffentlich angedachten Erschließungsstraße, die noch nicht bebaut wurde, in eine Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Privatstraße sowie die Anpassung des Radius des Wendehammers an den heutigen technischen Vorgaben. Hierfür ist auch teilweise eine geringfügige Änderung von Baugrenzen notwendig.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro, welches noch seitens der Gemeinde in Abstimmung mit dem betroffenen Grundstückseigentümer ausgewählt wird, beauftragt werden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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