18.06.2019 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Ein Einwohner fragt, warum in der neuen KiTa-Satzung (TOP 6) eine Aufnahme erst ab Vollendung des 1. Lebensjahres vorgesehen ist, obwohl der Rechtsanspruch auch früher gilt.

 

Frau Bürgermeisterin Falkenberg antwortet, dass es sich damit um eine Klarstellung in der Satzung handelt; das pädagogische Konzept hat dies bereits vorher vorgesehen.

 

Er fragt weiter, warum zum Aufnahmeverfahren Fristen genannt werden, womit zuziehenden Familien eine fristgerechte Anmeldung erschwert bis unmöglich gemacht wird.

 

Herr Markert, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Soziales, antwortet, dass es zur Organisation und Planung der Familien aller angemeldeten Kinder einen Zeitpunkt der Platzvergabe geben muss.

 

Ein Einwohner fragt nach den rechtlichen Parkregelungen in Anliegerstraßen.

 

Eine rechtssichere Antwort kann nicht erteilt werden. Es wird eine Klärung mit dem Amt Hohe Elbgeest erfolgen.

Es werden keine weiteren Fragen gestellt.

 

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