01.10.2019 - 10 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Dassendorf
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dassendorf
- Datum:
- Di., 01.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt III.0 - Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeitung:
- Tim Wähling
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bürgermeisterin Falkenberg bittet zur Beschlussformulierung um ein Meinungsbild.
Nach umfangreicher Diskussion wird über die verschiedenen Varianten, die aus der Sachverhaltsbeschreibung hervorgehen, abgestimmt. Über Variante 4 („Tempo 30 auf dem gesamten Bornweg unter Beibehaltung der Beschilderung des Schulwegerlasses und Markierung farbiger Piktogramme, die auf Tempo 30 hinweisen“) wird nicht abgestimmt, da im Vorfeld von der Verkehrsaufsicht mitgeteilt wurde, dass diese Variante nicht genehmigungsfähig und damit nicht umsetzbar sei.
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der Variante Nr. 3 „Tempo-30-Zone für das gesamte bebaute Gebiet Dassendorfer Ring“. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 15 |
Ja-Stimme(n): | 2 |
Nein-Stimme(n): | 13 |
Enthaltung(en): | 0 |
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Umsetzung der Variante Nr. 1 „Tempo 30 nur im Bornweg“. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 15 |
Ja-Stimme(n): | 0 |
Nein-Stimme(n): | 13 |
Enthaltung(en): | 2 |
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der Variante Nr. 5 „Errichtung von Tempo-30-Zonen in sämtlichen Nebenstraßen des Dassendorfer Rings“. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 15 |
Ja-Stimme(n): | 12 |
Nein-Stimme(n): | 2 |
Enthaltung(en): | 1 |
Beschluss 4:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der Variante Nr. 2 „Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nach dem Schulwegerlass bleibt bestehen“. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 15 |
Ja-Stimme(n): | 11 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 4 |
Frau Bürgermeisterin Falkenberg erläutert die Voraussetzungen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und die bisherigen Bemühungen der Gemeinde hinsichtlich von Überwegen über den Mühlenweg (L314). Die Anzahl an Fußgängerquerungen lässt eine Anordnung eines Fußgängerüberweges über die L314 nach gültigen Richtlinien des Landes nicht zu.
Querungshilfen („Sprunginseln“) über den Mühlenweg könnten laut Verkehrsaufsicht eine Alternative darstellen.
Beschluss 5:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Einrichtung von Querungshilfen im Mühlenweg prüfen zu lassen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, sich mit dem LBV-SH in Verbindung zu setzen und Informationen über die möglichen Kosten und erforderlichen Bedingungen einzuholen. Als mögliche Standorte kommen beide Haltestellenbereiche zwischen Einmündung Hasenwinkel und Müssenweg in Betracht.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 15 |
Ja-Stimme(n): | 15 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
