14.01.2019 - 8 Private Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Sakmann beantragt im Amt zu klären, ob es möglich ist, den Antragstellern künftig eine von der Gemeinde getroffene Auswahl von Gutachtern für Baumgutachten vorzugeben. Um eine Antwort des Amtes an den Ausschuss wird gebeten.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällen eines Baumes (Buche) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.5 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen/Neuanpflanzungspflicht (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück Tannenweg 20“, zu erteilen.
Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm soll auf dem Grundstück „Tannenweg 20“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung ist eine Buche vorzunehmen.

 

Es ist zu prüfen, ob der Bau unter das Landesnaturschutzgesetz fällt (Umfang). Die Ausgleichspflanzung ist dann ggf. entsprechend anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

5

Nein-Stimme(n):

2

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

 

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