15.01.2019 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten doppelstämmigen Eiche auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2.

 

Entsprechend der Baumschutzsatzung Aumühles sind zwei Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Die Laubbäume ssen einen Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe haben, Hochstamm, 3 x verpflanzt, und ist auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“ zu pflanzen.

Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

5

Nein-Stimme(n):

1

Enthaltung(en):

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2378&TOLFDNR=36014&selfaction=print