22.08.2019 - 10 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kühl vom Stadtplanungsbüro BSK berichtet über die frühzeitige Beteiligung und die eingegangenen Stellungnahmen.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nordöstlich des Schwarzen Weges mit dem Grundstück der Schule/KiTA/Hort welches südlich des Wendehammers der Ernst-Anton-Straße gelegen ist, der Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, im Südosten ein Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. .

 

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Abstimmungsergebnis

 


Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

20

Ja-Stimme(n):

20

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2395&TOLFDNR=42671&selfaction=print