12.12.2019 - 9 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bargon übernimmt als 1. stellv. Bürgermeister die Sitzung, da Herr Bürgermeister Suhk sich als befangen erklärt und den Sitzungsraum verlässt.
 

 

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Beschluss

Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nordöstlich des Schwarzen Weges mit dem Grundstück der Schule/KiTA/Hort welches südlich des Wendehammers der Ernst-Anton-Straße gelegen ist, der Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, im Südosten ein Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeit eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die zusammenfassende Erklärung ins Internet und der Adresse www.aumuehle.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

16

Ja-Stimme(n):

16

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  0

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Bürgermeister Suhk und Herr Jeckstadt-Borchert  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2397&TOLFDNR=46852&selfaction=print