15.10.2019 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Es wird gefragt, ob die Regelung in der Straßenausbaubeitragssatzung, die Beträge über 10 bzw. 20 Jahre zu zahlen, eine Entscheidung der Bürger ist oder nur für Härtefälle gilt.

 

Herr Jäger vom Amt Hohe Elbgeest antwortet, dass es sich nicht auf Härtefälle beschränkt. Es muss  ein Antrag gestellt werden und auch Nachweise erbracht werden, die einen solchen Antrag begründen.

 

Der Ausschuss ist sich einig, dass die Details zu diesem Verfahren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2424&TOLFDNR=43961&selfaction=print