15.10.2019 - 11 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Bei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bornholdt erläutert, dass die Voraussetzungen für die Satzung sich verändert haben. Aufgrund der zukünftigen finanziellen Belastungen der Gemeinde an anderer Stelle ist eine Minderung um ca. 20 % in der Satzung nicht umsetzbar. Die künftigen Haushalte werden zeigen inwieweit die Bürger entlastet werden können.

 

Ob eine leichtere Variante des Straßenausbaus möglich ist wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. Hier sind auch örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.

 

Der Ausschuss ist sich einig, dass die redaktionellen Änderungen (rot markiert im Entwurf) übernommen werden sollen.

 

Die Straßen, die im Masterplan enthalten sind, wären alles Ausbaumaßnahmen.

 

Die Haushaltsmittel die in diesem Jahr nicht genutzt wurden werden in das nächste Haushaltsjahr übernommen.
 

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle erlässt die der Originalniederschrift zu dieser Sitzung beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und den Umbau sowie die Erneuerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Aumühle.

 

Die bisherige Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung der neuen Satzung außer Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2424&TOLFDNR=43986&selfaction=print