21.03.2019 - 7 Herstellung der Verkehrssicherheit an den Feuer...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschuss war sich nach einer kurzen Diskussionsrunde einig, dass das äußere Erscheinungsbild z. b. beim Dorfteich oder Ecksweg nicht gerade eine Verschönerung darstellt. Die genannten Höhen zur Verkehrssicherung von mindestens 180 cm (schwer bekletterbarer Zaun), und ein Zugangstor von 4,00 m Breite sollten eingehalten werden, aber im Einzelfall ggf. auch nach Rücksprache des Ing-Büros als Material Maschendraht oder Stabgittermatten zum Einsatz kommen könnten.

Nach dieser Empfehlung liegt die Entscheidung der Umsetzung der Ausführungen der Dekra bei der Gemeinde Dassendorf, aber die Empfehlung scheint für alle Ausschussmitglieder alternativlos.

Die Dassendorfer Feuerwehr sollte bei der Planung mit eingebunden werden, da zurzeit bei den sogenannten „Feuerlöschteichen“ bei Übungen usw. noch Wasser entnommen wird.

Sollte, was wir ja alle nicht hoffen etwas passieren, ist die Gemeinde in rechtlicher Verantwortung. Die Dekra Empfehlungen sind vor deutschen Gerichten anerkannt.

Die Umsetzung bedarf keiner Aufschiebung. Ein Ing. Büro ist erforderlich, weil das Amt personell nicht in der Lage ist diese Planungsleistung, wie z. B. Ausschreibung / Überwachung / Abrechnungen der Leistungen. nach HOAI zeitnah auszuführen.

Somit kommt der Bauausschuss zu folgender Empfehlung:

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:


Der Bauausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Beanstandungen, gemäß den Protokollen der DEKRA vom 25.01.2019, an den Feuerlöschteichen und Regenrückhaltebecken zu beheben, weil die Empfehlung der Dekra für alternativlos erscheint.

 

Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro werden zur Verfügung gestellt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach erfolgter Preisumfrage den Auftrag an ein Ingenieurbüro für die Planungsleistungen nach HOAI unter Berücksichtigung der Anforderungen unserer Feuerwehr zu erteilen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach Prüfung der Kostenangebote, den Auftrag für die o. g. Maßnahmen zur Behebung der Beanstandungen an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.