21.03.2019 - 9 Festlegung der Priorisierung zur Beseitigung vo...

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Wortprotokoll

Nach kurzer Diskussion hat sich der Bauausschuss auf eine Vorgehensweise für die Priorisierung der zu beseitigten Schäden geeinigt. Nach Bauklasseneinteilung, angefangen bei innerörtlichen Verbindungsstraßen in Verbindung der Schadklasse bezogen auf die gesamte Straßenlänge.

Aus zeitlichen Gründen muss die Fortführung der Priorisierung auf eine weitere Bauausschusssitzung vertagt werden. (06.06.2019 ?).

Kosten für weitere Straßenreparaturen aus der Zustandsliste können ermittelt werden, eine weitere Prio Festlegung im Rahmen des Kleinvertrages erfolgt dann in der nächsten Bauausschusssitzung.

 

Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Prio 1  Müssenweg   Straßenschäden u. Fußweg, Briefkasten verle-

gen? Bushaltestellenbereich pflastern?

Prio 2  Bornweg   Straßenbelag Einmündung Kreuzhornweg u. Höhe

      Festwiese

Prio 3  Südweg / Dubberskamp siehe Straßenzustandsliste Feb. 2019

Prio 4  Kreuzhornweg  siehe Straßenzustandsliste Feb. 2019

Prio 5  Mittelweg   siehe Straßenzustandsliste Feb. 2019

Prio 6  Rotdornweg   siehe Straßenzustandsliste Feb. 2019

Prio 7  Tannenweg     siehe Straßenzustandsliste Feb. 2019

 

Die Straßenschäden werden nach der Priorisierung mit dem Bauamt im Detail aufgenommen und mittels Kleinvertrag nach Angebotseinholung beauftragt.

Im Haushalt sind 130.000 € für Straßenschäden, Straßenmarkierungen u. Ampelanlagen vorgesehen.

Ca.10 % der Haushaltsmittel sind als Reserve zu halten.

Für Repa der Straßen stehen zur Verfügung: ca. 120.000 €.

 

Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt, die Bürgermeisterin die Straßenschäden gem. Priorisierung der vorliegenden Straßenzustandsliste mittels des Kleinvertrages bis zu Kosten von 120.000 € zu beauftragen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt: 6

Ja-Stimme(n): 6

Nein-Stimme(n): 0

Enthaltung(en): 0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

 

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Anlagen