28.08.2014 - 7 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Alte Hege" für...

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Wortprotokoll

Bei der Bauleitplanung sind alle Mitglieder des Bauausschusses und der Gemeinde-vertretung befangen und damit von der Beratung auszuschließen, die Eigentümer eines Grundstückes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sind. Dies gilt auch, wenn der Geltungsbereich der B-Planänderung sich nicht direkt auf deren Grundstück bezieht.

Von der zukünftigen Beratung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 sind daher Herr Mylius, Herr Dr. Jantzen, Herr Araham, Frau Dr. Müller und Herr Peters auszuschließen.

 

Herr Mylius erklärt sich als befangen.

 

Herr Johannsen übernimmt bei der Beratung zu Tagesordnungspunkt 7 den Vorsitz.

 

Die Unterlagen für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss lagen erst zur Sitzung des Bauausschusses als Tischvorlage vor. Daher liegt der formal korrekte Text des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses nicht vor.

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Beschluss

Beschluss:

Durch eine Änderung in der Verfahrensart und des Geltungsbereiches des Bebauungs-planes ist die Empfehlung des Aufstellungsbeschlusses des Bauausschusses vom 21.07.2014 aufzuheben.

 

Für Teilbereiche der Bismarckallee wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ für das Gebiet: „Östlich Bismarckallee ab Rathaus, nördlich Alte Hege, westlich Berliner Platz und Birkenstraße“ aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Änderung der Gebietsausweisung von „Reinen Wohngebiet“ in „Allgemeines Wohngebiet“.
 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes ist ein Städteplaner zu beauftragen.

 

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Von einer Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird ebenfalls abgesehen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den offiziellen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.09.2014 zu beschließen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Herr Mylius von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Abstimmungsergebnis:               Stimmberechtigt:              6

                                                        Ja-Stimme(n):              5

                                                        Nein-Stimme(n):              0

                                                        Enthaltung(en):              1

 

Herr Mylius übernimmt wieder den Vorsitz..

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=244&TOLFDNR=2724&selfaction=print