05.03.2019 - 14 Private Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Di., 05.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Ausschussvorsitzender Halsinger erläutert den Sachverhalt. Es schließt sich eine rege Diskussion über die Beseitigung zahlreicher Bäume auf dem betroffenen Grundstück an.
Die Grundstückseigentümer sind anwesend und erhalten einstimmig das Rederecht im Ausschuss.
Die Grundstückseigentümer weisen darauf hin, dass das Grundstück ihnen im jetzigen Zustand übergeben worden sei. Das von ihnen geplante Haus rage in seinem Grundriss in den Wurzelteller der Erle.
In der sich anschließenden Diskussion der Ausschussmitglieder wird die Qualität des vorliegenden Baumgutachtens kritisiert. Dem Baum seien bereits Verletzungen zugefügt worden, die ein langfristiges Überleben des Baumes in Frage stellen.
Dem Ausschuss liegt kein Antrag darüber vor, inwieweit der Baum die Bauplanungen der Eigentümer behindert. Dafür seien ggf. Antragsunterlagen vorzubringen, aus denen dies hervorgeht, damit der Ausschuss darüber befinden kann.
Beschluss
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung eines Baumes (Erle) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Grenzwall 1“, zu erteilen. Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm soll auf dem Grundstück „Grenzwall 1“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung ist ein einheimischer Laubbaum vorzunehmen.
