12.02.2019 - 8 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem unbebauten Flurstück 1106/50 (zukünftig Waldstraße 1b).

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Mindestgrundstücksgröße von 1.000 m² sind bei einer möglichen Grundstückteilung einzuhalten.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stimmt der Fällung der Esche und der Buche nach der Baumschutzsatzung Aumühle zu. Eine Ersatzanpflanzung ist nach der Baumschutzsatzung vorzunehmen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem unbebauten Flurstück 1106/50 (zukünftig Waldstraße 1b) zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

0

Nein-Stimme(n):

6

Enthaltung(en):

0

 

Begründung: Der Ausschuss schließt sich im Wesentlichen den Bedenken in der Vorlage des AHEG zu diesem TOP an:

      Der Baukörper sollte erheblich von der rückwärtigen Grenze abgerückt werden, mindestens wie in der Vorlage für das westlich angrenzende Flurstück beschrieben.

      Die Zufahrt ist so auf dem Grundstück anzulegen, dass dafür möglichst keine Bäume gefällt werden müssen.

      Für die künftige Beurteilung eines evtl. überarbeiteten Antrages sollte eine aussagekräftige Gestaltungsidee des Baukörpers vorgelegt werden sowie ein Baumbestandsplan (incl. Angaben zu den Bäumen den auf dem westlich angrenzenden Nachbargrundstück) beigefügt werden.

      Ferner sollten Maßangaben im Antrag geliefert werden.

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2451&TOLFDNR=36939&selfaction=print