12.02.2019 - 6 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Wortprotokoll

Der Bauausschuss diskutiert.

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt, dem Antrag auf Veränderung einer endgültigen Grundstücksüberfahrt für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 23

(Flurstück 2/6 + 93 der Flur 49) zuzustimmen.

Folgende Auflagen und Bedingungen sind einzuhalten:

1)      Neben der Buche wird ein Beet (Vegetationsfläche) von ca. 90 cm Breite angelegt und dauerhaft erhalten.

2)      Die Zufahrt wird in diesem Bereich entsprechend schmaler.

3)      Die Überfahrtsbreite an der vorderen Grundstücksgrenze wird an die Breite der neuen Zufahrt angepasst.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

5

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor:

 

(Anmerkung zu Protokoll: Gem. II Nr. 1 B-Plan Nr. 4 sind alle Zuwegungen und Zufahrten in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Dies ist wegen des sensiblen Wurzelwerkes der „eingeschlossenen“ Buche unbedingt einzuhalten.)

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2451&TOLFDNR=36949&selfaction=print