06.03.2019 - 9 Änderung der Hauptsatzun...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufgabe zur Genehmigung nach der Erhaltungssatzung für verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 63 LBO, die konform mit den Bebauungsplänen sind, auf den Bürgermeister zu übertragen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Abriss von Wohngebäuden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

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