02.04.2019 - 8 Bau- und Grundstücksangelegenhei...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für den Abriss und Neubau des Wohnhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Bäume 2 und 4 für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.Die Bäume dürfen erst nach der Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden. Für die Bäume ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan 2 vorzunehmen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 nach § 14 Abs. 2 BauGB für den Abriss und Neubau des Wohnhauses mit Doppelgarage sowie für die Fällung der Bäume 2 und 4 für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

4

Nein-Stimme(n):

1

Enthaltung(en):

1

 

Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

Herr Edler hat Frau Engljähringer vertreten.

 

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Anlagen zur Vorlage