02.04.2019 - 8 Bau- und Grundstücksangelegenhei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 02.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für den Abriss und Neubau des Wohnhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Bäume 2 und 4 für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.Die Bäume dürfen erst nach der Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden. Für die Bäume ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan 2 vorzunehmen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 nach § 14 Abs. 2 BauGB für den Abriss und Neubau des Wohnhauses mit Doppelgarage sowie für die Fällung der Bäume 2 und 4 für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 4 |
Nein-Stimme(n): | 1 |
Enthaltung(en): | 1 |
Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Herr Edler hat Frau Engljähringer vertreten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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