02.04.2019 - 10 "Sachsenwaldstraße 39b, Neubau eines EFH in Fac...

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bauherr beantragt eine Änderung der Höhe der Doppelgarage von 7,81 Meter auf 6,45 Meter.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V. m. § 34 BauGB zur geänderten Höhe der Doppelgarage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V. m. § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 zum Bauantrag zur geänderten Höhe der Doppelgarage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b.“

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimme(n):

6

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

Herr Edler hat Frau Engljähringer vertreten.