02.04.2019 - 10 "Sachsenwaldstraße 39b, Neubau eines EFH in Fac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 02.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Bauherr beantragt eine Änderung der Höhe der Doppelgarage von 7,81 Meter auf 6,45 Meter.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V. m. § 34 BauGB zur geänderten Höhe der Doppelgarage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V. m. § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 zum Bauantrag zur geänderten Höhe der Doppelgarage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b.“
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 6 |
Ja-Stimme(n): | 6 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
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Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Herr Edler hat Frau Engljähringer vertreten.
