13.06.2019 - 7 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 13.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 zum Bauantrag zur geänderten Höhe der Doppelgarage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von 8 gemäß B-Plan Nr. 2 geschützten Laubbäumen. Hierfür ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 notwendig (16 Laubbäume). Die Qualität der Ersatzanpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle.
Die Baumschutzmaßnahmen aus der Stellungnahme des Gutachters vom 25.03.2019 (Handlungsempfehlung) sind zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt: | 7 |
Ja-Stimme(n): | 7 |
Nein-Stimme(n): | 0 |
Enthaltung(en): | 0 |
Herr Westphalen hat Herrn Johannsen vertreten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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546 kB
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2
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(wie Dokument)
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907,4 kB
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