13.06.2019 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 für die Errichtung eines Gartenhauses mit einer Größe von 15 m³r das Grundstück „llerkoppel 18c-d“.


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“r die Errichtung eines Gartenhauses mit einer Größe von 15 m³r das Grundstück „llerkoppel 18c-d“ zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

Herr Westphalen hat Herrn Johannsen vertreten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=2455&TOLFDNR=40579&selfaction=print